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Nohfelden

OGR Nohfelden lehnt Bürgerbegehren gegen Ferienpark am Bostalsee ab

Das Bürgerbegehren gegen die Finanzierung des Ferienparks am Bostalsee ist unzulässig. Zu diesem Schluss kam der Nohfeldener Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstagabend. Grundlage war ein Rechtsgutachten, in dem das Veto als unzulässig eingeschätzt wird, weil bereits Fakten geschaffen sind und vertragliche Verpflichtungen bestehen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten kritisiert, dass ein Großteil des Investitionsrisikos bei der Verwirklichung der Center-Parcs-Pläne beim Steuerzahler liege. Am Bostalsee sollen für 130 Millionen Euro 500 Ferienhäuser entstehen. Die Bauarbeiten sind bereits im Gange.

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  Nohfelden - Das Bürgerbegehren gegen die Finanzierung des Ferienparks am Bostalsee ist unzulässig. Zu diesem Schluss kam der Nohfeldener Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstagabend. Grundlage war ein Rechtsgutachten, in dem das Veto als unzulässig eingeschätzt wird, weil bereits Fakten geschaffen sind und vertragliche Verpflichtungen bestehen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens ...