Niedrige Strafen im Aussiedlerprozess
Auch konnte das Gericht bei den schweren Körperverletzungen gegen die Polizeibeamten weder gemeinschaftliches Handeln der Angeklagten erkennen, noch diese Taten einzelnen Angeklagten konkret zuordnen, sodass es der ADD schwerfallen dürfte, ihre Schadensersatzforderungen, die sich mittlerweile auf mehr als 300 000 Euro belaufen, geltend zu machen.
Ebenso sah das Gericht wegen der langen Verfahrensdauer erhebliche Teile der Strafe als abgegolten an. Die Strafen: Jugendstrafe auf Bewährung von acht Monaten (sechs abgegolten), Bewährungsstrafe von sechs Monaten (fünf abgegolten), Bewährungsstrafe von zwölf Monaten (drei abgegolten), Geldstrafe von 70 Tagessätzen (komplett abgegolten). Ausführlicher Bericht folgt. jst