Neues Angebot der VG Birkenfeld: Ab Samstag auch PCR-Tests in alter Feuerwache
Fällt ein Antigenschnelltest positiv aus, sollte die getestete Person einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses machen. Ein nachfolgender negativer Schnelltest hebt einen positiven Schnelltest nicht auf. „Dies kann nur eine PCR-Testung“, betont die VG-Verwaltung.
Neben einem kostenlosen PCR-Test nach positivem Schnell- oder Selbsttest haben weitere Personen nach der Coronavirus-Testverordnung grundsätzlich Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung. Dies sind unter anderem Kontaktpersonen von Menschen, bei denen durch einen Arzt oder den öffentlichen Gesundheitsdienst eine Infektion mit SARS-CoV-2 festgestellt wurde. Dazu zählen zum Beispiel Mitglieder desselben Haushalts, Personen mit engem räumlichem Kontakt zu einem Infizierten oder Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben. Ein Anspruch auf eine PCR-Testung besteht jedoch nicht, da auch eine Diagnostik durch Antigentests möglich ist.
Kontakt zum PCR-Testzentrum der VG kann per E-Mail unter PCR-Test@vgv-birkenfeld.de oder unter Tel. 0151/643 35.280 aufgenommen werden.