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VG Birkenfeld

Neuer Streitschlichter: Rainer Schell tritt Schiedsmannamt in der VG Birkenfeld an

Von Axel Munsteiner
Rainer Schell übernimmt eine neue Aufgabe. Foto: Stefan-Morsch-Stiftung
Rainer Schell übernimmt eine neue Aufgabe. Foto: Stefan-Morsch-Stiftung

Auf Rainer Schell wartet eine neue ehrenamtliche Aufgabe: Der 70-jährige Birkenfelder soll ab 1. Januar 2018 die Rolle des Schiedsmanns der Verbandsgemeinde (VG) einnehmen und somit als Schlichter auftreten, wenn es zwischen Bürgern aus den 31 VG-Orten von Abentheuer bis Wilzenberg-Hußweiler zum Beispiel zu Nachbarschaftsstreitereien kommt.

Lesezeit: 1 Minute
Seine Aufgabe wird es also sein, im Gespräch mit den Konfliktparteien darauf hinzuwirken, dass sie ihre Auseinandersetzung friedlich beilegen, es zu einer Einigung kommt und damit allen Beteiligten der oft kostspielige und zuweilen auch nervenaufreibende Gang vor ein Gericht erspart wird. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung, auf Empfehlung ...
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Unbürokratische Hilfe soll Gang vors Gericht verhindern

Die Inhaber des Schiedsamts sollen in erster Linie bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten helfen. Klassische Fälle, bei denen sie eingeschaltet werden, sind laut Justizministerium Rheinland-Pfalz, wenn die Hecke des Nachbargrundstücks zu hochgewachsen ist oder der Handwerker von nebenan einen Reparaturauftrag schlecht ausgeführt hat. Auch in Strafsachen kann die Schiedsperson tätig werden, etwa bei Beleidigungen oder Hausfriedensbruch.

Wenn es jedoch zum Beispiel um die Scheidung einer Ehe geht oder es Streitereien gibt, bei denen Vermögensansprüche von mehr als 5000 Euro geltend gemacht werden, ist die Zuständigkeit eines Schiedsmanns nicht mehr gegeben. Das Schiedsverfahren läuft unbürokratisch ab. Bei der Schiedsperson wird ein Verfahren schriftlich oder auch durch mündliches Protokoll durch einen Antrag eingeleitet, wobei Namen und Anschrift beider Parteien sowie der Grund des Streits angegeben werden. Die Schiedsperson bestimmt dann einen Termin, um mit den Beteiligten zu sprechen. Beide Parteien haben dabei Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge in Ruhe und ohne Öffentlichkeit klarzustellen. Gelingt es dem Schiedsmann, eine Einigung herbeizuführen, wird der abgeschlossene Vergleich schriftlich festgehalten. Wenn nicht, haben beide Parteien die Möglichkeit, doch noch ein Gericht anzurufen. Die Kosten für ein Schiedsverfahren sind nicht hoch. Laut Justizministerium beträgt die Gebühr für eine Güteverhandlung 10,23 Euro. Wird ein Vergleich geschlossen, fallen weitere 10,23 Euro an.
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