Unbürokratische Hilfe soll Gang vors Gericht verhindern
Die Inhaber des Schiedsamts sollen in erster Linie bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten helfen. Klassische Fälle, bei denen sie eingeschaltet werden, sind laut Justizministerium Rheinland-Pfalz, wenn die Hecke des Nachbargrundstücks zu hochgewachsen ist oder der Handwerker von nebenan einen Reparaturauftrag schlecht ausgeführt hat. Auch in Strafsachen kann die Schiedsperson tätig werden, etwa bei Beleidigungen oder Hausfriedensbruch.
Wenn es jedoch zum Beispiel um die Scheidung einer Ehe geht oder es Streitereien gibt, bei denen Vermögensansprüche von mehr als 5000 Euro geltend gemacht werden, ist die Zuständigkeit eines Schiedsmanns nicht mehr gegeben. Das Schiedsverfahren läuft unbürokratisch ab. Bei der Schiedsperson wird ein Verfahren schriftlich oder auch durch mündliches Protokoll durch einen Antrag eingeleitet, wobei Namen und Anschrift beider Parteien sowie der Grund des Streits angegeben werden. Die Schiedsperson bestimmt dann einen Termin, um mit den Beteiligten zu sprechen. Beide Parteien haben dabei Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge in Ruhe und ohne Öffentlichkeit klarzustellen. Gelingt es dem Schiedsmann, eine Einigung herbeizuführen, wird der abgeschlossene Vergleich schriftlich festgehalten. Wenn nicht, haben beide Parteien die Möglichkeit, doch noch ein Gericht anzurufen. Die Kosten für ein Schiedsverfahren sind nicht hoch. Laut Justizministerium beträgt die Gebühr für eine Güteverhandlung 10,23 Euro. Wird ein Vergleich geschlossen, fallen weitere 10,23 Euro an.