Stadtrat beschließt Erhaltungssatzung für die Kernstadt Oberstein: Neue Satzung: Der historische Obersteiner Innenstadtbereich soll seinen Charakter bewahren
Stadtrat beschließt Erhaltungssatzung für die Kernstadt Oberstein
Neue Satzung: Der historische Obersteiner Innenstadtbereich soll seinen Charakter bewahren
Die Obersteiner Innenstadt soll auch in Zukunft ihr stimmiges Gesamtbild behalten. Dafür wurden jetzt eine Erhaltungs- und eine Werbeanlagensatzung im Stadtrat verabschiedet. Foto: Silke Bauer Silke Bauer
Idar-Oberstein. Wie zuvor schon der Bauausschuss hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung der auslaufenden Legislaturperiode eine Erhaltungssatzung für den historischen Innenstadtbereich Oberstein beschlossen. Ziel ist es, die Altstadtbereiche mit ihren stadtbildprägenden historischen Gebäuden, Straßen und Plätzen zu erhalten.
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Durch die Erhaltungssatzung, die ausdrücklich nicht die Belange des Denkmalschutzes tangiert, wird im Geltungsbereich, der sich von der Hauptstraße 404 bis 486 sowie über die Alte Gasse bis hin zu den Gebäuden Kirchweg 1 und 3 erstreckt, ein Abriss oder eine entscheidende Nutzungsänderung schwieriger – das heißt: In jedem Einzelfall wird geprüft, ob die geplanten Veränderungen den Vorgaben der Erhaltungssatzung entsprechen.