Waldbrandgefahr Im Nationalpark gelten die gleichen Regeln wie im restlichen Wald - Illegaler Picknickplatz bei Kirschweiler
Nationalpark: Feuerstelle auf der Festung ist abgeräumt

Foto: Gerhard Hänsel

Gerhard Hänsel

Idar-Oberstein. Über viele Wochen hat es im April kaum geregnet im Hunsrück. Der Boden trocknete zentimetertief aus, Bäume hatten Mühe auszuschlagen, viele Wiesen wurden schon wieder gelb, bevor sie grün waren. Für den Forst und insbesondere den Nationalpark bedeuten solche Extremwettersituationen, mit denen im bevorstehenden Hochsommer in noch stärkerem Maße gerechnet werden muss, erhöhte Waldbrandgefahr. Deshalb weist die Nationalparkverwaltung auf Verbote und bestehende Regelungen für Waldbesucher hin.

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Im Landeswaldgesetz ist geregelt, dass Feuer oder offenes Licht (zum Beispiel Kerzen) in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald nur mit Genehmigung des Forstamtes angezündet und unterhalten werden darf. Ausnahmen gelten an vom Forstamt errichteten oder von ihm genehmigten Feuerstellen, wenn diese insbesondere bau- oder gewerberechtlich genehmigt wurden und auf Grundstücken am Wald mit zugelassener Wohnbebauung (also zum Beispiel in ...

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