Die Statue Justitia ist zu sehen. Foto: Peter Steffen/Archiv dpa
Idar-Oberstein. Es war trotz seiner gerade mal 23 Jahre ein „alter Kunde“, der da vor Einzelrichter Philipp Schneider am Amtsgericht Idar-Oberstein erschienen war. Der junge Mann hat seit seiner Jugend eine ganze Reihe von Verurteilungen aufzuweisen, bis auf wenige Ausnahmen durchweg wegen Körperverletzung und Beleidigung – und in der Regel war dabei auch immer Alkohol im Spiel. So hatte er auch eine einschlägige kürzlich verhängte viermonatige Bewährungsstrafe „im Gepäck“. Zu seinem Glück hatte die aktuell verhandelte Tat allerdings vor dem zuletzt verhängten Urteil stattgefunden, denn sonst hätte die Berufung widerrufen werden können, und der 23-Jährige wäre für einige Zeit hinter Gittern verschwunden.
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Dazu hätte es auch bei der aktuellen Verhandlung kommen können: Die von Staatsanwalt Heinrich Schneider vorgetragene Anklage warf dem Beschuldigten schwere Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung vor, außerdem soll er im Anschluss noch „Heil Hitler“ gerufen haben.