Justiz Kreis und Betreiberfirma scheitern mit Berufung - Baugenehmigung für drei Anlagen im Stadtwald ist rechtskräftig aufgehoben
Nach Gerichtsurteil: Birkenfelder Windräder stehen wieder still
Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat gesprochen: Die Erteilung der Baugenehmigung für die drei Windräder im Birkenfelder Stadtwald war nicht zulässig. Die Betreiber mussten die Anlagen deshalb am Mittwochnachmittag stoppen. Ob sie jemals wieder anlaufen, erscheint nun fast ausgeschlossen. Foto: Reiner Drumm
Reiner Drumm

Birkenfeld. Ist mit diesem Richterspruch das seit 2014 andauernde juristische Gezerre um die drei Windräder im Birkenfelder Stadtwald beendet? Die Betreiberfirma Geres hat nach Auskunft ihres Geschäftsführers Norbert Wiemann am Mittwoch um 15.50 Uhr einer kurz zuvor bei ihr eingegangenen Verfügung der Kreisverwaltung Folge geleistet und die Anlagen gestoppt.

Lesezeit 4 Minuten
Vorausgegangen war ein aktueller, rechtskräftiger Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz. Es hatte als nächsthöhere Instanz ein Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt, das im Frühjahr einer Klage des Naturschutzbundes (Nabu) Rheinland-Pfalz stattgegeben und die vorher erteilte Baugenehmigung für die drei Räder aufgehoben hatte.

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