Idar-Oberstein/Bad Kreuznach

Nach Bluttat an Idar-Obersteiner Tankstelle: Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke und Mord aus

In einer Tankstelle in Idar-Oberstein wurde am 18. September 2021 ein junger Angestellter kaltblütig erschossen, weil er auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte. Foto: Hosser
In einer Tankstelle in Idar-Oberstein wurde am 18. September 2021 ein junger Angestellter kaltblütig erschossen, weil er auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte. Foto: Hosser

Nach einer Bluttat, die bundesweit Aufsehen erregt hatte, hat die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach gegen einen 49-jährigen Mann aus Idar-Oberstein Anklage wegen Mord sowie waffenrechtlicher Vergehen erhoben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Mann aus Sicht der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, am Samstag, 18. September 2021, den 20-jährigen Alex W. in einer Tankstelle in Idar-Oberstein erschossen zu haben.

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Die Verhandlung wird im Frühjahr am Landgericht Bad Kreuznach erwartet, heißt es in einer Pressemitteilung. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 49-Jährige zunächst gegen 19.45 Uhr die Tankstelle betreten hat, um dort einzukaufen. Weil er keine Mund-Nasen-Bedeckung trug, soll es eine kurze Diskussion mit einem Mitarbeiter der Tankstelle gegeben haben, dem späteren Opfer der Tat. Daraufhin verließ der Tatverdächtige die Tankstelle wieder und betrat sie erneut gegen 21.25 Uhr, diesmal mit korrekt angelegter Mund-Nasen-Bedeckung. Als er an der Kasse war, zog er die Maske aber herunter, und es kam erneut zu einem kurzen Wortwechsel.

Schließlich zog der 49-Jährige einen Revolver aus der Hosentasche und gab einen tödlichen Schuss auf den 20-jährigen Schüler aus Idar-Oberstein ab. Das Projektil durchschlug den Kopf des Opfers, das sofort verstarb. Der Angeschuldigte entfernte sich zunächst zu Fuß vom Tatort. Er wurde am nächsten Morgen vor der Polizeiinspektion in Idar-Oberstein festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Der Angeschuldigte hat das Tatgeschehen laut Staatsanwalt in einer ersten polizeilichen Vernehmung umfassend eingeräumt. Nach seiner Einlassung, die durch das Ergebnis der weiteren umfangreichen Ermittlungen gestützt wird, war seine nachdrückliche Ablehnung der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ergriffenen bundesweiten Maßnahmen mitursächlich für die Tatbegehung.

„Dabei dürfte er den Getöteten als mitverantwortlich für die Gesamtsituation angesehen haben, weil dieser die Regeln zur Mund-Nasen-Bedeckung durchsetzen wollte“, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Derzeit mache der Angeschuldigte, der vor der Tat strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war, von seinem Schweigerecht Gebrauch.

In rechtlicher Hinsicht geht die Staatsanwaltschaft in der zwischenzeitlich zugestellten Anklage davon aus, dass die Tötung heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erfolgte, sodass sie aus ihrer Sicht als Mord zu bewerten sein dürfte. Ferner wirft sie dem Angeschuldigten das unerlaubte Führen der Tatwaffe und den unerlaubten Besitz einer weiteren Schusswaffe vor.

Das Landgericht Bad Kreuznach hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.