Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit: 22-Jähriger soll elfjährigen Jungen im Chat zum Geschlechtsverkehr aufgefordert haben
Missbrauch-Urteil: Psychiatrie statt Gefängnis

Bad Kreuznach. Der Auftritt des Angeklagten vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hätte skurriler kaum sein können: Schon da deutete alles darauf hin, dass er nach der zu erwartenden Verurteilung wegen Missbrauch eines elfjährigen Jungen aus einem Ort der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen nicht ins Gefängnis, sondern in ein psychiatrisches Krankenhaus muss. Dort wird er jetzt je nach Prognose zumindest einen Teil der gegen ihn schließlich verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verbringen, möglicherweise auch die komplette Zeit. Das Verfahren lief hinter verschlossenen Türen: Am ersten der beiden Prozesstage wurde die Öffentlichkeit auf Antrag von Verteidiger Günter Urbanczyk ausgeschlossen, weil in der Verhandlung Details „aus den intimsten Lebensbereichen“ von Täter und Opfer zur Sprache kommen, wie der Vorsitzende Richter Folkmar Broszukat nach längerer Beratung diesen Beschluss begründete. So blieben die Hintergründe der Tat im Dunkeln.

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Bis dahin hatte der zum Tatzeitpunkt 22-Jährige, der an einer schweren Persönlichkeitsstörung leiden und in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich gemindert sein soll, mit seinem auffälligen Verhalten die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Vor Gericht redete und gestikulierte der in Handschellen vorgeführte Angeklagte ohne Unterlass, wendete sich reihum an die Anwesenden, kommentierte unter anderem Abläufe im Gefängnis, in dem er sich seit der Tat ...

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