Was bedeutet die aktuelle Ablehnung des Niederhambacher Rückstellungsgesuchs durch den VG-Rat für das nicht enden wollende Ringen um die drei Birkenfelder Windräder, das man als außenstehender Betrachter nur noch als enervierend empfinden kann? Die Antwort lautet: wenig bis nichts. Denn die völlig verfahrene Geschichte um die wegen eines Gerichtsbeschlusses stillgelegten Anlagen wird sich weiter und weiter drehen.
Es ist doch klar, was passiert, wenn die dafür zuständige Kreisverwaltung irgendwann ihre Entscheidung über den neuen Genehmigungsantrag der Firma Geres treffen wird. Sollte sie ihn akzeptieren, werden die Gegner dieses Projekts, etwa Naturschutzverbände, dies vermutlich erneut juristisch anfechten. Neben dem früheren Argument Artenschutz dürften sie dann zusätzlich darauf verweisen, dass für die Zulassung die neuen Windkraftregeln mit größeren Abständen zu Wohnhäusern zugrunde gelegt werden müssen.
Versagt der Kreis hingegen seine Genehmigung, wird wohl wieder die Armada der Geres-Anwälte anrücken. Denn die Firma hat schon in der Vergangenheit behauptet, dass es keinen Brutnachweis für einen Rotmilan in der Nähe der Räder gebe und ihr die Betriebserlaubnis infolge nicht belegbarer Behauptungen entzogen worden sei. Geres würde zudem vermutlich darauf pochen, dass die Windkraftregeln zum Zeitpunkt der Erstgenehmigung 2014 als Maßstab dienen müssen. Das heißt: Früher oder später werden sich wieder Verwaltungsrichter mit dem Dauerstreitfall auseinandersetzen müssen. Ausgang – natürlich völlig offen.
Jenseits solcher komplexen formaljuristischen Überlegungen aber einfach mal folgende Frage: Wem würde es eigentlich nutzen, wenn drei funktionsfähigen Räder, irgendwann abgerissen werden sollten? Gut, die Gegner werden argumentieren, dass auch ein Privatmann, der eine Garage ohne Genehmigung errichtet, diese wieder zu entfernen hat. Für die Birkenfelder Räder hat es eine solche Genehmigung aber zumindest anfänglich sehr wohl gegeben, und es kann es doch nicht ernsthaft wünschenswert sein, wenn es buchstäblich zur Vernichtung einer 14-Millionen-Euro-Investition kommen sollte. Denn sie ist eine vorhandene Möglichkeit zur Erzeugung nicht-fossiler Energie und kann überdies zumindest etwas zur finanziellen Entlastung einer hoch verschuldeten Kommune beitragen. Sinnvoller ist es daher schon, für die Birkenfelder Räder eine – etwa durch verlängerte Abschaltzeiten – auch unter Naturschutzaspekten tragfähige Kompromisslösung zu finden, die eine Wiederinbetriebnahme ermöglicht.
Windkraftkritiker wie der Niederhambacher Gemeindechef Peter Schwarzbach werden nun zwar einwerfen, dass damit ein juristischen Freibrief für andere umstrittene Projekte geschaffen wäre, aber ist das die zwingende Konsequenz? Ob die folgende Auffassung nun juristisch haltbar ist oder nicht: Man darf ja schon mal auf den gesunden Menschenverstand hinweisen und die Meinung vertreten, dass sich die Situation in Birkenfeld mit drei Rädern, die da sind und schon einmal genehmigt wurden, nicht als Schablone mit anderen Streitfällen vergleichen lässt. Da ist zum Beispiel bei einem anderen Geres-Vorhaben, dem geplanten Windpark bei Siesbach mit zehn Anlagen, die Ausgangslage schon anders gelagert. Dort stehen bekanntlich noch keine Räder, weil der Kreis wegen Bedenken der Bundeswehr und hinsichtlich des Artenschutzes eine Genehmigung von vornherein abgelehnt hat. Zwar zerbrechen sich auch bei dieser Affäre derzeit die Rechtsgelehrten die Köpfe, aber wenn es in diesem Streitfall beim Nein zur Genehmigung bleibt, würde an dieser Stelle – abgesehen von den Investoren – auch kein großes Wehklagen über ein schon in der Planungsphase gescheitertes Windparkprojekt ausbrechen.
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