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Gimbweiler
LBM: Gimbweilerer Windrad steht weit genug weg von der Autobahn
Diese seien generell für Bauten wie Windräder durch das Bundesfern- beziehungsweise das Landesstraßengesetz geregelt. Der LBM verweist zudem auf das vom Mainzer Innen- sowie Umweltministerium ausgestellte „Rundschreiben Windenergie“, indem „alle erdenklichen Risiken sorgfältig bedacht wurden“, sagt LBM-Sprecherin Birgit Küppers. Das gelte nicht nur für das Umstürzen eines Rades, sondern auch ...