Verwaltungsgericht bestätigt Nachtfahrverbot im Wohngebiet Bein: Gesundheitsschutz hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen
Lastwagen bleiben draußen – Nächtlicher Lärm muss nicht hingenommen werden
Manfred Greber

Idar-Oberstein. Die Stadt Idar-Oberstein hat zu Recht ein Nachtfahrverbot für Lkw in einem allgemeinen Wohngebiet in Weierbach angeordnet. Das dagegen klagende Unternehmen verfolge rein wirtschaftliche Interessen, die hinter dem Gesundheitsschutz der Wohnbevölkerung zurückstehen müssen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. Einen Bestandsschutz, wie ihn das Unternehmen eingefordert hatte, gebe es nicht. Dass das nächtliche Befahren des Wohngebiets über viele Jahre geduldet wurde, spiele bei der Urteilsfindung keine Rolle, befand das Gericht unter Vorsitz von Richter Volker Holly. Die Aktenlage zeige, dass der nächtliche Lkw-Verkehr der Klägerin über die Jahre immer mehr zugenommen habe.

Lesezeit 4 Minuten
Das klagende Unternehmen betreibt einen Entsorgungsbetrieb im Außenbereich auf Dickesbacher Gemarkung (VG Herrstein-Rhaunen), der seit Jahren – auch nachts – durch ein allgemeines Wohngebiet der Stadt Idar-Oberstein mit Lkw angefahren wurde. Wegen der damit einhergehenden nächtlichen Lärmbeeinträchtigungen kam es seit Ende 2015 zu vermehrten Beschwerden der Anlieger.

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