Kreis Birkenfeld

Landkreis Birkenfeld: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsperre ab

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines Idar-Obersteiner Bürgers gegen die nächtliche Ausgangsperre im Landkreis Birkenfeld abgelehnt.

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Die Richter stellten „angesichts der Komplexität der aufgeworfenen rechtlichen Fragen sowie der nur begrenzten Erkenntnismöglichkeiten im Eilverfahren“ fest: „Eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit vermag die Kammer nicht zu erkennen.“ Für das Gericht hatte die Kreisverwaltung überzeugend dargelegt, dass das Infektionsgeschehen im Nationalparklandkreis derzeit „nicht eingrenzbar“ sei, sodass keine von der Muster-Allgemeinverfügung der Landesregierung abweichende Regelung zu rechtfertigen gewesen sei.

Das Verwaltungsgericht Mainz hatte dagegen unlängst einem Eilantrag eines Bürgers gegen die nächtliche Ausgangssperre in der Landeshauptstadt stattgegeben und diese als „offensichtlich rechtswidrig“ eingestuft, woraufhin mehrere Landkreise ihre Ausgangssperren zurücknahmen. Ausgangssperren gibt es im Landkreis Bernkastel-Wittlich und dem Vulkaneifelkreis.