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Idar-Oberstein

Lachsackterror: Haftstrafe für Angeklagten

Am Ende war alles Leugnen zwecklos. Die Last der Indizien wiegt zu schwer. Aufgrund des Telefonterrors gegen ein Ehepaar aus dem gleichen Dorf in der Verbandsgemeinde Birkenfeld verurteilte Einzelrichter Johannes Pfeifer einen der beiden Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung. Die wegen Nachstellung und Körperverletzung vor dem Amtsgericht mitangeklagte Frau, eine Schwägerin des Opfers, sprach er dagegen aus Mangel an Beweisen frei.

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Vorausgegangen ist dem Urteil eine merkwürdig anmutende Szene. Da im Sitzungssaal die Technik versagte, lauschen Richter, Prozessbeteiligte und Zuschauer in der Wachtmeisterei des Amtsgerichts den Aufzeichnungen eines Anrufbeantworters. Zu hören sind die grässlichen Töne verschiedener Lachsäcke, mit denen die Opfer über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren terrorisiert wurden. Bis zu ...