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Idar-Oberstein

Kritischer Blick auf Schottergärten: Stadtrat lehnt Antrag der Grünen auf kategorisches Verbot mit großer Mehrheit ab

Von Vera Müller
Als „Umweltzerstörung im privaten Bereich“ prangerte die Grünen-Stadtratsfraktion sogenannte Schottergärten an, konnte sich aber mit dem Wunsch nach einem kategorischen Verbot nicht durchsetzen.
Als „Umweltzerstörung im privaten Bereich“ prangerte die Grünen-Stadtratsfraktion sogenannte Schottergärten an, konnte sich aber mit dem Wunsch nach einem kategorischen Verbot nicht durchsetzen. Foto: dpa

Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen rückte mit einem Antrag in der jüngsten Sitzung des Stadtrates in der Messe ein kategorisches Verbot von Schottergärten in den Fokus. Der Stadtrat möge beschließen, dass alle bestehenden und zukünftigen Bebauungspläne der Stadt aktualisiert werden und darin folgender Passus als verpflichtend aufgenommen werden soll: „Nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen. Sie sind außerdem zu begrünen oder zu bepflanzen – soweit dem nicht Erfordernisse einer anderen zulässigen Nutzung entgegenstehen. Eine Neuanlage von sogenannten Schottergärten (mehr als 15 Quadratmeter) ist damit grundsätzlich nicht zulässig.“

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Etliche Tonnen Steinmasse Stadtratsmitglied Eduard Erken (Bündnis 90/Die Grünen) untermauerte den Antrag mit einem ausführlichen Redebeitrag: „Eigentlich dürfte es das Thema Schottergärten gar nicht geben, unsere Landesbauordnung vom November 1998 – wie übrigens in allen anderen Bundesländern auch – sieht vor, dass nicht überbaute Anteile von Baugrundstücken begrünt werden sollen und ...