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Birkenfeld

Kreisverwaltung: Es gibt keine Gefälligkeitsgutachten

Nabu wirft Kreisverwaltung Trickserei vor Foto: K.-U. Häßler -

Angebliche Gefälligkeitsgutachten im Zuge immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen und die von der Bürgerinitiative „Energiewende mit Vernunft BIR“ geforderte unabhängige Kartierung von Rotmilanvorkommen veranlassen die Kreisverwaltung Birkenfeld zu einer Klarstellung.

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"Wir unterziehen die eingereichten Antragsunterlagen für die Genehmigung von Windkraftanlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einer eingehenden und umfassenden Prüfung", versichert der zuständige Dezernent Jürgen Schlöder. "Selbstverständlich weisen wir unvollständige und fehlerhafte Fachbeiträge zurück." Nur wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werde eine Genehmigung erteilt. Wie der Leitende Regierungsdirektor ausführt, handelt es ...