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Birkenfeld
Kreisverwaltung: Es gibt keine Gefälligkeitsgutachten
"Wir unterziehen die eingereichten Antragsunterlagen für die Genehmigung von Windkraftanlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einer eingehenden und umfassenden Prüfung", versichert der zuständige Dezernent Jürgen Schlöder. "Selbstverständlich weisen wir unvollständige und fehlerhafte Fachbeiträge zurück." Nur wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werde eine Genehmigung erteilt.
Wie der Leitende Regierungsdirektor ausführt, handelt es ...