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Kirn/Bad Kreuznach/Idar-Oberstein

Kleiner Schubser mit großer Auswirkung: 50-Jähriger aus Kirn wegen Körperverletzung an seiner damaligen Ehefrau verurteilt

Kleiner Schubser mit großer Auswirkung Foto: rcx - Fotolia

Tatort Rechte Hahnenbachstraße in Kirn: Ein Pärchen geht die Straße hoch, beide waren an diesem Tag im Oktober 2019 auf dem Kirner Bauernmarkt und danach in einer Gaststätte, sie sind alkoholisiert. Irgendwann zanken sich die beiden, beleidigen sich gegenseitig, der Mann nennt sie „Nutte“ und „Hure“ und schubst die Frau. Sie fällt auf den Boden, zieht sich Abschürfungen an einer Wange und einer Augenbraue zu. Es ist kein aufsehenerregender Fall, keiner, der die Gemüter bewegt, aber einer, der für den Mann, einen heute 50-Jährigen aus Kirn, schwer wiegt: Er hat acht Einträge im Bundeszentralregister, unter anderem wegen Körperverletzungen, darunter auch ein gefährliche, er sitzt zurzeit in der JVA Rohrbach. Für eine positive Sozialprognose und damit eine mögliche Bewährungsstrafe sind das alles andere als günstige Voraussetzungen – auch bei einem vergleichsweise harmlosen Delikt wie dem Schubser in der Rechten Hahnenbachstraße.

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Das Amtsgericht Bad Sobernheim hatte den 50-Jährigen in erster Instanz zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte bestritt die Tat, ging in Berufung und wollte freigesprochen werden. Am Ende stand ein Teilerfolg: Vor dem Berufungsgericht in Bad Kreuznach legte er ein Geständnis ab, die Strafe wurde auf vier Monate ...