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Erbeskopf

Kein weiterer Kahlschlag im Nationalpark: Fällungen sind abgeschlossen

Von Kurt Knaudt
Blick ins Thranenbruch bei Thranenweiher von der K 49 aus: Solche großflächigen Kahlschläge, wie sie dort zur Moorrenaturierung vorgenommen wurden, wird es im Nationalpark nicht mehr geben, betont dessen Leiter Harald Egidi.
Blick ins Thranenbruch bei Thranenweiher von der K 49 aus: Solche großflächigen Kahlschläge, wie sie dort zur Moorrenaturierung vorgenommen wurden, wird es im Nationalpark nicht mehr geben, betont dessen Leiter Harald Egidi. Foto: Stefan Conradt

Das wird die Kritiker freuen: Die großflächigen Fichtenfällungen im Rahmen der Moorrenaturierung zwischen Börfink und Thranenweier „sind jetzt abgeschlossen“, berichtete Harald Egidi, Leiter des Nationalparkamtes, in der Sitzung der kommunalen Nationalparkversammlung am Dienstagabend im Hunsrückhaus am Erbeskopf, die während des kurzzeitigen Wintereinbruchs deutlich schlechter als sonst besucht war. Es werde jetzt keine größeren Kahlschlagmaßnahmen, die größere Irritationen und besorgte Nachfragen ausgelöst hatten, mehr geben, sondern nur noch kleinere lokale Durchforstungen.

Lesezeit: 2 Minuten
Die monatelange Trockenheit in Verbindung mit hohen Temperaturen führte auch im Nationalpark dazu, dass der Borkenkäfer prächtig gedeihen konnte. In der Wildniszone lassen die Ranger ihn gewähren. In den Randzonen des Schutzgebiets aber ist es laut Egidi oberstes Gebot, „dass nichts nach außen in die umliegenden Wälder schwappt“. Darauf achte ...
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Kraftfahrzeuge aller Art haben im Nationalpark nichts zu suchen

Nach dem Wegeplan, den die kommunale Nationalparkversammlung nach einem längeren Abstimmungsprozess inzwischen abgesegnet hat, soll das Netz im Schutzgebiet in den nächsten zehn Jahren von derzeit rund 323 auf dann noch gut 200 Kilometer reduziert werden. Jetzt muss nur noch die obere Naturschutzbehörde beim Umweltministerium in Mainz zustimmen. Das Nationalparkamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Befahren von Wegen im Nationalpark mit Kraftfahrzeugen aller Art eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Das gelte auch für asphaltierte Wege, beispielsweise die Pfaffenstraße und den Malborner Weg. Zuwiderhandlungen würden mit Verwarnungen und Bußgeldern geahndet, kündigt das Nationalparkamt an. Das Radfahren sei auf den Wegen im Nationalpark – auch ohne eine Sonderbeschilderung „Frei für Radfahrer“ – gestattet. Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien sowie Fußwege und Pfade seien hingegen für Radfahrer tabu.
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