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Hoppstädten-Weiersbach

Kein Kontakt zu Bewährungshelfer gesucht: Angeklagter aus Hoppstädten erhält weitere Haftstrafe

Von Günter Schönweiler
Symbolbild
Symbolbild Foto: dpa

Bad Kreuznach/Hoppstädten-Weiersbach. Die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat vor wenigen Tagen in einem Berufungsverfahren einen 39 Jahre alten, bereits mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Hoppstädten-Weiersbach wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zu einer neuen Gesamtstrafe von zwölf Monaten ohne Bewährung verurteilt.

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Der Mann, der zusammen mit seiner Lebensgefährtin im Jahr 2020 und 2021 im Doppelort durch Diebstahl, heftige Bedrohungen, Hausfriedensbruch, Beleidigungen und Sachbeschädigungen für viel Unruhe gesorgt hatte (die NZ berichtete) und deshalb bereits verurteilt worden war, musste sich im aktuellen Fall in Bad Kreuznach verantworten, weil das Amtsgericht Idar-Oberstein ihn ...