Nahe-Zeitung
Kassensicherungsverordnung soll Steuerbetrug verhindern

Durch das Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung, unter die auch die Kassenbonpflicht fällt, soll Steuerbetrug gemindert werden. Ladenbesitzer sind verpflichtet, ihre Kassen mit der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher zu machen. Dadurch werden alle Kassentransaktionen unwiderruflich aufgezeichnet und können nachträglich nicht gelöscht oder manipuliert werden.

Zudem wird automatisch ein Kaufbeleg ausgedruckt. Die Daten müssen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert werden. Gefordert ist zudem eine digitale Schnitt-stelle zu Prüfzwecken. Da die TSE-Einheiten zum 1. Januar nicht verfügbar waren, gilt eine Ausnahmeregelung bis Ende September 2020.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region