Oberverwaltungsgericht Koblenz weist Klage von Kurt Seul ab - Gebühren für Grabherstellung in Birkenfeld waren in dieser Höhe rechtens
Juristischer Sieg für Stadt im Friedhofsstreit: Oberverwaltungsgericht Koblenz weist Klage ab
Der Birkenfelder Friedhof ist ein Ort der Trauer und Auslöser für einen vierjährigen Rechtsstreit, der sich an der Höhe der Grabherstellungsgebühren entzündete. Der juristische Zwist zwischen der Stadt und Kurt Seul hat nun durch ein Gerichtsurteil ein Ende gefunden.
Reiner Drumm (Archiv)

Birkenfeld. Kurt Seul hatte im jahrelangen Streit mit der Stadt um die Höhe der Grabherstellungskosten auf dem Birkenfelder Friedhof auf ein Grundsatzurteil gepocht und nach der mündlichen Verhandlung am 22. Februar einen Vergleich abgelehnt. Nun steht der Richterspruch fest, der für Seul jedoch eine Enttäuschung bedeutet.

Lesezeit 4 Minuten
Denn der sechste Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz unter dem Vorsitz von Richter Ulrich Mildner hat Seuls Klage abgewiesen (Aktenzeichen 6 A 10844/20.OVG) und damit ein bereits im Juli 2020 ergangenes Urteil der Vorinstanz, des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz, bestätigt.

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