Justiz Auch Oberverwaltungsgericht bezweifelt Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin
Im Zweifel für den Angeklagten: Freispruch für Lehrer
picture alliance / dpa

Koblenz. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hat der für Landesbeamte zuständige Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz einen ehemaligen Lehrer aus dem Kreis Birkenfeld vom Vorwurf freigesprochen, im Herbst 2013 an einer volljährigen Schülerin seiner Schule sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben (die NZ berichtete). Das hatte die Schülerin ausgesagt.

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Zwar wurde ein Strafverfahren gegen den Lehrer eingestellt, weil es Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin gegeben hatte. Dennoch betrieb die als Dienstbehörde zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) das Disziplinarverfahren weiter mit dem Ziel, den Lehrer aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.

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