Im Hochwassergebiet amIdarbach ist vieles verboten
Idar-Oberstein
Im Hochwassergebiet amIdarbach ist vieles verboten
Hosser
Idar-Oberstein - Weitreichende Folgen hat eine neue Verordnung zum Überschwemmungsgebiet des Idarbachs für alle Anlieger in dessen Umfeld: In diesem Bereich "ist die Errichtung und Erweiterung von baulichen Anlagen verboten", wie es bei der zuständigen Oberen Wasserbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in bestem Bürokraten-Deutsch heißt. In Idar-Oberstein sind die gesamte Strecke von der Mündung in die Nahe in Oberstein bis zum Ortsausgang Tiefenstein und ab da dann die Verbandsgemeinde Herrstein betroffen. Oberstes Ziel: Hochwasserschäden sollen vermieden oder gemindert werden.
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Idar-Oberstein – Weitreichende Folgen hat eine neue Verordnung zum Überschwemmungsgebiet des Idarbachs für alle Anlieger in dessen Umfeld: In diesem Bereich „ist die Errichtung und Erweiterung von baulichen Anlagen verboten“, wie es bei der zuständigen Oberen Wasserbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in bestem Bürokraten-Deutsch heißt.