Niedere Beweggründe und Heimtücke: Anklägerin stellt beim Tankstellenmord besondere Schwere der Schuld fest
Idar-Obersteiner Tankstellenmord: Staatsanwältin fordert lebenslange Freiheitsstrafe
Oberstaatsanwältin Nicole Frohn spricht vor dem Landgericht mit Axel Küster, Anwalt der Verteidigung. In dem Prozess um tödliche Schüsse an einer Tankstelle in Idar-Oberstein haben die Plädoyers begonnen.
dpa/Sebastian Gollnow

Bad Kreuznach/Idar-Oberstein. Im Prozess zum Tankstellenmord von Idar-Oberstein hat Oberstaatsanwältin Nicole Frohn am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 50-jährigen Angeklagten beantragt. Ihm wird vorgeworfen, am Abend des 18. September 2021 Alex W. mit einem Kopfschuss getötet zu haben, weil der 20-Jährige ihm gegenüber auf der Einhaltung der Maskenpflicht bestand.

Die Anklägerin stellte in ihrem mehr als zweistündigen, sehr beeindruckenden Plädoyer vor vollen Zuschauerbänken die besondere Schwere der Schuld fest und sah auch die Tatmerkmale der niederen Beweggründe und der Heimtücke als erfüllt an. Sollte die Erste Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach in ihrem Urteil dieser Einschätzung folgen, würde das bedeuten: Die Strafe wird nach 15 Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt.

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