Rat erlässt Gefahrenabwehrverordnung - Öffentlichkeit muss nach Sitzungsbeginn raus und dann lange draußen warten
Hundekot: VG Birkenfeld will härter vorgehen
Hinterlassenschaften von Hunden, die von den Tierhaltern einfach liegen gelassen werden, sind vielerorts ein großes Ärgernis. In Schwollen steht beispielsweise auf einem Grundstück an der Hauptstraße ein Schild, das klar signalisieren soll: „Hier ist kein Hundeklo!“ Foto: Axel Munsteiner
Axel Munsteiner

Birkenfeld. Neben der Entscheidung, vorerst keine schnelle einseitige Kündigung in Sachen Kostenträgerschaft an der Realschule/ FOS vorzunehmen (die NZ berichtete), hat der Birkenfelder VG-Rat in seiner jüngsten Sitzung eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Sie enthält insbesondere Regelungen über die Anleinpflicht von Hunden auf öffentlichen Straßen und Anlagen sowie die Verpflichtung, dass die von Hunden, aber auch Pferden verursachten Hinterlassenschaften von den Tierhaltern unverzüglich zu entfernen sind.

Lesezeit 4 Minuten
Mit dieser Verordnung, die das Gremium mit 21 Jastimmen bei vier Enthaltungen auf den Weg brachte, hat das Ordnungsamt eine Ermächtigungsgrundlage, um bei entsprechenden Verstößen tätig zu werden. Sie muss von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier noch genehmigt werden und soll anschließend nach Verkündigung ihres Inkrafttretens vorerst für die Dauer von fünf Jahren Gültigkeit haben.

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