62-Jähriger hat nun lebenslang Halteverbot
Hohe Geldstrafe für Jäger: 62-Jähriger erhält zudem lebenslang Halteverbot
Unabhängigkeit der Justiz - Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild
David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild. dpa

Bad Kreuznach. Das weitläufige Anwesen eines 62-jährigen Jägers in Bad Kreuznach war bei der Durchsuchung im April 2019 übersät mit Tierkadavern in den unterschiedlichsten Verwesungsstadien. Aufgebrochenes Wild, tote Jungfüchse auf einem Haufen im Schlachtraum, verendete Kaninchen in einem Taubenschlag und Wildschweinkadaver im Hundezwinger – so fanden Polizeibeamte und Mitarbeiter der Kreisverwaltung den Gutshof vor.

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Die Zustände waren Gegenstand in einem Verfahren, bei dem der 62-Jährige wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen á 30 Euro und zu einer zusätzlichen Geldbuße von 5000 Euro verurteilt wurde.

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