So sah ein Teil der abgeholzten Fläche im Vierherrenwald aus. Inzwischen wurde teils wieder aufgeforstet.Foto: Marion Maier/Trierischer Volksfreund
„Kahlschläge über 0,5 Hektar sind in Rheinland-Pfalz nach dem Landeswaldgesetz grundsätzlich verboten und werden in jedem Fall forstrechtlich verfolgt“, stellt Forstministerin Ulrike Höfken klar. Deshalb sei die Kritik des Umwelt- und Naturschutzbundes BUND an der Forstaufsicht im Zusammenhang mit einem Kahlschlag im Vierherrenwald bei Hochscheid nicht nachvollziehbar.
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Der BUND hatte in seinem aktuellen Waldreport bemängelt, dass 2011 im Vierherrenwald ein illegaler Kahlschlag erfolgt sei und nicht geahndet wurde. Höfken sagt dazu: "Das trifft so nicht zu. Die Forstaufsicht hat damals gegen den privaten Waldbesitzer, einen belgischen Holzunternehmer, einen Bußgeldbescheid erlassen." Dagegen hatte der Waldbesitzer Einspruch erhoben. Nachdem ...
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