Herrstein
Herrsteiner Ehepaar setzt sich durch: Bank muss Gebühren erstatten

Symbolbild

DPA

Herrstein. Zwei Eheleute aus Herrstein wurden nun für ihre Hartnäckigkeit belohnt. Ein Gericht verurteilte ihre Bank zur Erstattung von Bearbeitungsgebühren, die den Eheleuten beim Abschluss eines Darlehensvertrages berechnet wurden. Weil sich die Bank trotz eindeutiger Urteile des Bundesgerichtshofs zunächst weigerte, die vereinnahmten 1200 Euro freiwillig zu erstatten, wurde der Weg vor den Kadi unumgänglich. Dort bekamen die Eheleute nun Recht.

Lesezeit 1 Minute
Die Eheleute hatten ein Darlehen für private Zwecke benötigt und wandten sich hierfür an eine überregional tätige Großbank aus Nordrhein-Westfalen. Diese war bereit, den Eheleuten das benötigte Geld zur Verfügung zu stellen. In dem Antragsformular für das Darlehen war standardmäßig eine Bearbeitungsgebühr von 1200 Euro aufgeführt.

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