Handgreiflichkeiten in einer Baumholderer Kneipe: Angeklagter streitet alles ab
Von Vera Müller
Foto: David Ebener/Archiv
Am königlich bayerischen Amtsgericht – eine TV-Serie, an die sich die Älteren unter den Lesern noch erinnern werden – hätte diese kuriose Geschichte wohl den Titel „Die Handtaschen-Affäre“ getragen. Am Amtsgericht Idar-Oberstein verzichtete Strafrichter Philipp Schneider auf solche Begrifflichkeiten, musste aber dennoch ebenso wie Staatsanwalt Udo Wohlleben einige Male tief durchatmen. Dem Angeklagten, der ohne Anwalt und recht forsch auftrat, wurde Körperverletzung in Tateinheit mit Diebstahl zur Last gelegt.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Redakteurin Vera Müller
So soll der 50-Jährige einer Frau am 30. Oktober 2016 (Halloween) in einer Baumholderer Gaststätte die Handtasche samt Geldbeutel entwendet und in seinen Rucksack gesteckt haben. Nachdem die Geschädigte und zwei weitere Zeuginnen den Vorfall registriert hatten und auf ihn einsprachen, erlaubte er einer der Frauen, ...
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