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Kreis Birkenfeld

Häusliche Absonderung: Bußgeld bis zu 25.000 Euro droht

Die neuen Regelungen betreffen Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Diese müssen sich selbstständig unverzüglich in Absonderung begeben. Foto: dpa
Die neuen Regelungen betreffen Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Diese müssen sich selbstständig unverzüglich in Absonderung begeben. Foto: dpa

Die Kreisverwaltung Birkenfeld hat in einer Pressemitteilung vom Wochenende noch einmal ausdrücklich auf die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehenden neue Verordnung des Landes zur häuslichen Absonderung hingewiesen. Diese gilt bis mindestens Freitag, 15. Januar.

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Diese Regelungen betreffen Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Diese Personen müssen sich selbstständig unverzüglich in Absonderung begeben, ohne dass das Gesundheitsamt hierzu eine gesonderte Verfügung erlässt. Die Kreisverwaltung klärt über die wichtigsten Fragen wie folgt auf: Was bedeutet Absonderung? Dies bedeutet, sich von ...