Corona-Krise: Die Stadtverwaltung bietet Hilfe bei folgenden Themen
Oberste Priorität hat bei der Stadtverwaltung aktuell die Verlangsamung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus. Mit der 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23. März 2020 treten weitreichende Änderungen und Herausforderungen für alle Bürger in Kraft. „Wir alle sehen uns Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens gegenüber, die wir noch nicht erlebt haben“, sagt OB Frank Frühauf. Die Stadt gibt auf ihrer Internetseite www.idar-oberstein.de einen Leitfaden anhand, wer bei welchen Fragen, die in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung fallen, weiterhelfen kann.
Bei Fragen stehen die folgenden Ämter zur Verfügung:
- Das Ordnungsamt ist zu erreichen unter ordnungsamt@idar-oberstein.de und beantwortet Fragen zur Kontrolle der Umsetzung der 3. Corona-Bekämpfungsverordnung. Dazu gehören insbesondere auch Informationen für Gewerbetreibende sowie Fragen zu Hochzeiten und Bestattungen. Bei dringenden Angelegenheiten ist das Ordnungsamt auch telefonisch unter 06781/64.323 erreichbar.
- Der Bürgerservice ist bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, Amtsgeschäfte sind nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können telefonisch unter 06781/64.160 vereinbart werden.
- Für Fragen bezüglich der Notgruppen in den Kindertagesstätten stehen die jeweiligen Kita-Leitungen zur Verfügung. Darüber hinaus hilft das Jugendamt gerne weiter. Fragen bitte per Mail an jugendamt@idar-oberstein.de oder telefonisch unter 06781/64.530 oder 64.543.
- Bei Fragen von Unternehmen für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung um Verdienstausfälle durch die Corona-Pandemie zu kompensieren, hilft die städtische Wirtschaftsförderung mit wertvollen Informationen per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@idar-oberstein.de oder telefonisch unter 06781/64.618.
- Zur steuerlichen Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Gewerbetreibenden, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, bietet die Stadt die Möglichkeit einer zinslosen Stundung der fälligen Gewerbe- und Grundsteuern an. Die Formulare sind auf der Homepage hinterlegt unter www.idar-oberstein.de
- Neben der Stundung können Zahlungspflichtige bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen auch deren Aussetzung beantragen. Hierzu wenden Sie sich bitte frühzeitig per E-Mail an die Adresse stadtkasse@idar-oberstein.de
Die Stadtverwaltung bittet darum, die Fragen wenn möglich per E-Mail zu formulieren und zu schicken, weil auch bei der Verwaltung zahlreiche Mitarbeiter im Homeoffice tätig sind, um dauerhaft die Obliegenheiten der Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten.