Gesundheitsamt informiert: Quarantäne und Isolation sind nicht das Gleiche
Foto: dpa
Derzeit erreichen das Gesundheitsamt Idar-Oberstein vermehrt Anfragen zur angeordneten Quarantäne und dem Unterschied zu einer freiwilligen Isolation. Die Behörde weist darauf hin, dass eine „häusliche Absonderung“, also eine angeordnete Quarantäne, nur besteht, wenn dies mündlich von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamts ausgesprochen und im Anschluss schriftlich durch einen Bescheid, der mittels Postzustellungsurkunde zugestellt wird, bestätigt wurde. Hierzu sind ausschließlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts befugt.
Lesezeit: 1 Minute
Im Bescheid sind Quarantänebeginn und -ende vermerkt sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung angehängt. Dies kann dann auch dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Die häusliche Absonderung wird aktuell nur Personen angeordnet, die vom Gesundheitsamt als direkte Kontaktpersonen zu einem bestätigten Coronafall ermittelt wurden, sowie die sogenannte Indexfälle (Covid-19-Erkrankte) selbst. Personen, die unter angeordneter Quarantäne ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.