Die Betreiberfirma, die im Saarland nahe der Landesgrenze bei Nohfelden-Wolfersweiler drei Windräder errichten will, kann nicht beanspruchen, dass für dieses Vorhaben die bereits seit 2005 festgelegte sogenannte Platzrunde des Flugplatzes in Hoppstädten-Weiersbach verändert wird. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz jetzt entschieden.