Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts: Platzrunde in Hoppstädten steht Bau dreier Räder in Nohfelden entgegen
Gerichtsurteil: Sicherer Flugverkehr in Hoppstädten vereitelt saarländische Windkraftpläne
Diese so genannte Platzrunde – eine Sicherheitszone für Starts und Landungen – auf dem Hoppstädter Flugplatz ist dem Vorhaben eines Unternehmens im Weg, das gern auf dem Gebiet der nahe gelegenen saarländischen Gemeinde Nohfelden drei Windkraftanlagen errichten will. Foto: Franz Cronenbrock
Franz Cronenbrock

Hoppstädten/Weiersbach. Die Betreiberfirma, die im Saarland nahe der Landesgrenze bei Nohfelden-Wolfersweiler drei Windräder errichten will, kann nicht beanspruchen, dass für dieses Vorhaben die bereits seit 2005 festgelegte sogenannte Platzrunde des Flugplatzes in Hoppstädten-Weiersbach verändert wird. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz jetzt entschieden.

Das klagende Unternehmen hatte 2016 den Antrag gestellt, dass sie auf einer von insgesamt sechs im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windkraft drei Anlagen aufstellen will. Konkret geht es – so die Auskunft der Gemeindeverwaltung Nohfelden auf NZ-Anfrage – um ein Areal im Bereich Homerich.

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