Idar-Oberstein/Koblenz

Gericht: Wassergall ist keine öffentliche Straße

Foto: Hosser

Es bleibt dabei: Die Wassergall, der Verbindungsweg zwischen Regulshausen und Göttschied bleibt für den Durchgangsverkehr gesperrt.

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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat damit die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses bestätigt. Nach Sichtweise der Koblenzer Richter sei eine Verletzung der kommunalen Planungshoheit – so hatte die Stadt argumentiert – nicht gegeben, da es kein hinreichend konkretes Verkehrskonzept für den Bereich gebe und die Straße nie als Gemeinde- oder Landstraße gewidmet wurde, heißt es in der Urteilsbegründung. Letzteres war offenbar 1987 „vergessen“ worden, obwohl sich alle Beteiligten dazu bereit erklärt hatten. Auch die Klage eines Anwohners gegen die Sperrung wurde zurückgewiesen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da den Klägern der Widerspruchsweg in der nächsten Instanz offen steht. Während die VG Herrstein in einer ersten Reaktion davon spricht, dass ihre Rechtsauffassung „im vollen Umfang bestätigt“ worden sei, war die Stadtverwaltung gestern zu keiner Stellungnahme bereit (weiterer Bericht folgt.) sc