Streit Verwaltungsgericht bestätigt Sichtweise des Kreisrechtsausschusses: Gericht: Wassergall ist keine öffentliche Straße
Streit Verwaltungsgericht bestätigt Sichtweise des Kreisrechtsausschusses
Gericht: Wassergall ist keine öffentliche Straße
Hosser
Idar-Oberstein/Koblenz. Es bleibt dabei: Die Wassergall, der Verbindungsweg zwischen Regulshausen und Göttschied bleibt für den Durchgangsverkehr gesperrt.
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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat damit die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses bestätigt. Nach Sichtweise der Koblenzer Richter sei eine Verletzung der kommunalen Planungshoheit – so hatte die Stadt argumentiert – nicht gegeben, da es kein hinreichend konkretes Verkehrskonzept für den Bereich gebe und die Straße nie als Gemeinde- oder Landstraße gewidmet wurde, heißt es in der Urteilsbegründung.