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Bad Kreuznach/Birkenfeld

Gericht urteilt milde: Grieche ist schuld am Tod eines Birkenfelders, aber auch schuldunfähig

Von Kurt Knaudt
In diesem Haus in der Birkenfelder Achtstraße wurde am 22. Dezember 2021 ein 56-Jähriger mit zwei Messerstichen getötet. Nach einem langwierigen Prozess hat das Bad Kreuznacher Landgericht nun keinen Zweifel mehr daran, dass ein 43-jähriger Grieche die Bluttat begangen hat. Foto: Axel Munsteiner (Archiv)
In diesem Haus in der Birkenfelder Achtstraße wurde am 22. Dezember 2021 ein 56-Jähriger mit zwei Messerstichen getötet. Nach einem langwierigen Prozess hat das Bad Kreuznacher Landgericht nun keinen Zweifel mehr daran, dass ein 43-jähriger Grieche die Bluttat begangen hat. Foto: Axel Munsteiner (Archiv)

Der in vielerlei Hinsicht ungewöhnliche Prozess zum Mord von Birkenfeld ist beendet: Die Erste Strafkammer am Landgericht Bad Kreuznach hat den angeklagten Griechen am Montag zu einer vergleichsweise milden Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Lesezeit: 3 Minuten
Man zweifle nicht daran, dass er einen 56-Jährigen am 22. Dezember 2021 in dessen Wohnung in der Achtstraße mit zwei Messerstichen getötet hat, betonte die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz. Anders als die Staatsanwaltschaft aber geht die Kammer von einem „vorsätzlichen Vollrausch“ und damit einer Schuldunfähigkeit des 43-Jährigen aus. Für den mitangeklagten ...