Körperverletzung Mitangeklagter erhält zweieinhalbjährige Gefängnisstrafe
Gericht: Rumänin muss Schmerzensgeld zahlen
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Idar-Oberstein. Fungierte die 24-jährige Rumänin als Lockvogel, um einem 26-jährigen Kosovo-Albaner eine gehörige Abreibung zu verpassen? Oder wollte sie nur ein klärendes „Gespräch unter Männern“ vermitteln? Vor dieser Frage stand das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Johannes Pfeifer. Für ihren Verteidiger Timo Berneit war klar: Der Tatbeitrag der Frau, die selbst schon einige Vorstrafen wegen Körperverletzungsdelikten hatte, sei nicht zweifelsfrei zu beweisen, und daher sei sie freizusprechen.

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Das sahen nicht nur Eckart Baltin, der Verteidiger des weiteren Angeklagten, Damian Hötger, der Anwalt des bei dem Vorgang schwer verletzten Nebenklägers, und Staatsanwältin Marina Mesenholl anders, sondern auch das Gericht erkannte auf eine Tatbeteiligung und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie ein Schmerzensgeld von 750 Euro für den Geschädigten.

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