Amtsgericht 57-Jähriger Idar-Obersteiner streitet sämtliche Vorwürfe ab
Gericht: Dealerprozess wird zur Glaubensfrage
Haschisch-Plantage

Symbolbild.

DPA

Idar-Oberstein. Es war eine dieser Geschichten, bei denen Strafrichterin Denise Frick besonders viel Geduld und einen klaren Kopf brauchte: Letztlich sah sie es als erwiesen an, dass der Angeklagte – ein 57-jähriger Idar-Obersteiner – in 216 Fällen zwischen Dezember 2015 und Mai 2016 Drogenhandel betrieben hat. Sie sprach eine Freiheitsstrafe von einem Jahr aus, allerdings mit zwei Jahren Bewährung. Ein Bewährungshelfer wird eingesetzt. Zudem muss der Mann, bei dem der eigene Drogenkonsum deutlich sichtbare Spuren hinterlassen hat, 1200 Euro in Raten zu je 50 Euro monatlich an eine Suchthilfeeinrichtung zahlen.

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Bis es zum Urteil kam, gab es vor dem Amtsgericht allerdings ein Hin und Her, phasenweise auch ein verbales Geplänkel zwischen dem Angeklagten, der aus Bingen stammt und nun schon einige Jahre in Idar-Oberstein lebt, und dem Hauptbelastungszeugen. Der Angeklagte zeigte zu Prozessbeginn seine Pillenschachtel: Täglich nehme er viele Medikamente, sei schwer krank.

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