Vergewaltigung: Zweiter Verhandlungstag am Schöffengericht brachte wenig Licht ins Dunkel eines ungewöhnlichen Falls
Gericht: Da waren so viel Wut und Hass im Spiel
Justitia-Statue
Die Statue der Justitia. Foto: Arne Dedert/Archivbild
Arne Dedert/Archivbild. dpa

Idar-Oberstein. Wer hat hier wen sexuell genötigt oder gar vergewaltigt? Diese Frage ist noch immer nicht geklärt und würde durchaus Stoff für einen Film bieten. Auch der zweite Verhandlungstag am Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Marcel Oberländer brachte wenig Licht ins Dunkel eines ungewöhnlichen Falles. Ein 51-jähriger Idar-Obersteiner mit kasachischen Wurzeln ist angeklagt, eine 36-jährige Frau, die aus Moldawien stammt und mit ihrer Partnerin in einem Gartenhäuschen in Idar eine entspannte Zeit verbringen wollte, vergewaltigt zu haben. Entsprechende Spermaspuren verweisen eindeutig auf die DNA des Angeklagten. Dieser jedoch dreht die Geschichte, die sich am 16. Juli 2017 ereignet hatte, um: Die beiden lesbischen Frauen hätten ihn unabhängig voneinander mehr oder weniger zum Sex genötigt, wobei es nie zum Geschlechtsverkehr, sondern lediglich zu einer von der mutmaßlich Geschädigten erfolgten Masturbation bis zur Ejakulation auf ihrem Bauch gekommen sei. Er selbst gibt an, absolut nüchtern gewesen zu sein. Die beiden Frauen hatten nachweislich einen sehr hohen Alkoholpegel nach einem Tag im Garten bei Bier, dem abends Wein und selbst gebrannter Schnaps im Gartenhäuschen des Angeklagten und seiner Frau gefolgt waren.

Lesezeit 4 Minuten
Die mutmaßlich Geschädigte gab am ersten Prozesstag an, der Angeklagte habe sie nach Hause getragen, weil sie selbst stark angetrunken gewesen sei. Dann sei es in ihrem Gartenhäuschen zu der Vergewaltigung gekommen, wobei sie sich klar daran erinnern kann, dass der Angeklagte in sie eingedrungen ist.

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