Gegendarstellung

In der Nahe-Zeitung Nr. 210 vom 10. September 2018 steht in dem Bericht „Bürger will wegen Ruhestörung klagen“:

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Ein entscheidender Punkt in seinem Beschwerdeschreiben über die Lärmbelästigung durch die zu laute Musik beim Prämienmarkt ist dabei Josts Aussage, dass dafür „laut Angaben der Polizei eine Genehmigung bis 24 Uhr erteilt wurde“.Er unterstellt damit also, dass die Konzerte am Freitag- und Samstagabend zu lange gedauert hätten und die Stadt als Veranstalterin gegen Vorgaben verstoßen habe.

Richtig ist:

In meinem Schreiben an Herrn Kowalski lautet die Passage:

Am 03.09.2018 war das für uns hörbare Ende der lautstarken Musik um 23:00 Uhr erreicht – eine Genehmigung war lt. Angaben der Polizei bis 24:00 Uhr erteilt. Meine Behauptung erstreckt sich also eindeutig nur auf den 03.09.2018 und enthält somit keine Beschuldigung der genannten Art.

Günther Jost, Birkenfeld