Missbrauch Höchste Strafe ist Amtsaberkennung: Freisener Ex-Pfarrer muss vors Kirchengericht
Missbrauch Höchste Strafe ist Amtsaberkennung
Freisener Ex-Pfarrer muss vors Kirchengericht
Themenfoto: dpa
Freisen/Köln. Gegen einen früheren Pfarrer der katholischen Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen wird ein Strafverfahren am kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln eingeleitet. Das hat die Glaubenskongregation in Rom nach Prüfung der kirchenrechtlichen Voruntersuchung des Bistums Trier gegen den Priester mitgeteilt, wie auf der Internetseite des Bistums Trier zu lesen ist.
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Da der frühere Pfarrer die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bestreitet, hat die Glaubenskongregation die Klärung in einem Gerichtsverfahren angeordnet. Es findet am kirchlichen Gericht des Erzbistums Köln statt, weil der Trierer Bischof Stephan Ackermann die Kongregation gebeten hatte, das Verfahren nicht innerhalb der Diözese Trier zu führen.