Alle Auflagen erfüllt - Kein Mangel an Sicherheitspersonal
Fastnachtsumzug in Fischbach nicht gefährdet
Die Hambischer Schuppehupser waren beim Fastnachtsumzug 2019 in Fischbach dabei. Für die 52. Auflage haben sich 39 Gruppen angemeldet. Aufstellung ist wie gewohnt im Oberdorf. Von dort geht es über Haupt- und Marktstraße dem Marktplatz entgegen. Foto: Manfred Greber (Archiv)
Archiv Manfred Greber

Fischbach. Trotz aller Diskussionen um die sogenannten 34a-Bescheinigungen kann der Fischbacher Fastnachtsumzug am Sonntag, 23. Februar, stattfinden. Zugorganisator Udo Arend vom ausrichtenden Fischbacher Carneval Verein (FCV) hat grünes Licht gegeben, nachdem in Idar-Oberstein die Organisatoren des Fests am Dicken Donnerstag auf dem Schleiferplatz zunächst kein Sicherheitspersonal haben finden können (wir berichteten gestern).

Hintergrund: Um Karnevalsumzüge und andere Faschingsaktivitäten veranstalten zu können, müssen laut Gewerbeordnung (GewO) Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sein. Die 34a-Bescheinigung – benannt nach dem entsprechenden Paragrafen in der GewO – ist eine behördliche Erlaubnis, fremdes Leben oder Eigentum gewerblich zu bewachen.

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