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Neubrandenburg/Fischbach

Fall Sarah: Bundesgerichtshof soll Urteil prüfen – Staatsanwaltschaft beantragt Revision

Von Vera Müller

Auch mit dem Urteil vom Freitag hat der Fall Sarah H. aus Fischbach offenbar noch kein Ende: Wie der „Nordkurier“ berichtet, will die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft das Urteil im Prozess um den Tod der 32-Jährigen in Alt Rehse (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.

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Erst am Freitag hatte das Landgericht Neubrandenburg den 54-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Zudem steht dem Mann aus Alt Rehse teilweise eine Entschädigung für die gut zwei Jahre in Untersuchungshaft zu. Das Urteil stieß auf starkes ...