Kreisumlagesenkung ist laut Aufsichtsbehörde "grob rechtswidrig", bleibt aber wirksam - Lewentz-Dekret wirkt nach: Es bleibt bei 44,3 Prozent Kreisumlage: ADD rügt den Nachtragshaushalt, beanstandet ihn aber nicht
Kreisumlagesenkung ist laut Aufsichtsbehörde "grob rechtswidrig", bleibt aber wirksam - Lewentz-Dekret wirkt nach
Es bleibt bei 44,3 Prozent Kreisumlage: ADD rügt den Nachtragshaushalt, beanstandet ihn aber nicht
Birkenfeld. Da hätte man Landrat Matthias Schneider auch leicht falsch verstehen können, als er die jüngste Korrespondenz mit der Aufsichtsbehörde in der Kreisausschusssitzung am Montag in der Aula des Birkenfelder Gymnasiums vorstellte: Die ADD hat den Nachtragshaushalt des Landkreises zwar als „grob rechtswidrig“ kritisiert, ihn aber nicht offiziell beanstandet – die Rücknahme der Umlageerhöhung bleibt also in Kraft. Hintergrund ist ein Schreiben von Innenminister Lewentz an die ADD, in dem dieser die Aufsichtsbehörde um Zurückhaltung bittet.
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In einem Schreiben der ADD an die Verwaltung heißt es, der Beschluss des Kreistags vom 9. November verstoße „gegen die gesetzlich vorgegebene Pflicht des Haushaltsausgleichs und das Verbot der bilanziellen Überschuldung. Es sei „grob rechtswidrig“, dass der Kreistag eine Senkung der Umlage beschlossen habe, „ohne die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Einnahmenseite und den notwendigen Haushaltsausgleich hinreichend zu ermitteln“.