Land stellt neue Quarantäneregeln auf
Nach einer aktuellen Entscheidung des Ministerrats vom Dienstag gelten seit Mittwoch in Rheinland-Pfalz neue, vorerst bis 15. Januar befristete Regeln für die Quarantäne, die sich nun auch auf die Abläufe im Gesundheitsamt Idar-Oberstein auswirken und alle für den Infektionsschutz zuständigen Behörden im Land entlasten sollen. Demnach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, sofort und ohne weitere Anordnung selbstständig in häusliche Quarantäne begeben.
Dazu ist nicht mehr wie bisher eine Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes nötig. Gleiches gilt für Covid-19-Kontaktverdächtige oder Hausstandangehörige einer positiv getesteten Person, also Menschen, die mit Betroffenen in einer Wohngemeinschaft zusammenleben. Die Gesundheitsämter nehmen zudem die Einstufung vor, ob es sich bei Betroffenen um Kontaktpersonen der Kategorie eins oder um Personen des sogenannten Schul- oder Kitaclusters handelt. Auch diese Menschen müssen sich danach in häusliche Absonderung begeben. Die Dauer der Quarantäne endet im Regelfall frühestens nach zehn Tagen, teilt das Land mit. Mehr Informationen gibt es im Internet unter
https://s.rlp.de/NzJ0j