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Kreis Birkenfeld

Einblicke in die Arbeit des Gesundheitsamts: Trotz sinkender Corona-Zahlen keine Verschnaufpause

Von Axel Munsteiner
Direkt am Büroarbeitsplatz ist für die Helfer im Corona-Lagezentrum das Tragen einer Mund-Nasen-Maske keine Pflicht. Diese Mitarbeiterin ist als Ermittlerin bei der Kontaktnachverfolgung von Indexfällen im Einsatz.
Direkt am Büroarbeitsplatz ist für die Helfer im Corona-Lagezentrum das Tragen einer Mund-Nasen-Maske keine Pflicht. Diese Mitarbeiterin ist als Ermittlerin bei der Kontaktnachverfolgung von Indexfällen im Einsatz. Foto: Manfred Greber

Noch nie stand diese Behörde vor einer größeren Herausforderung und stärker im Fokus des öffentlichen Interesses, wobei sie auch wiederholt mit Kritik, etwa in Bezug auf die Erreichbarkeit, konfrontiert wurde: Am Dienstag hatte die NZ erstmals seit dem Ausbruch der Pandemie die Gelegenheit, einen Blick hinter die Kulissen der Arbeit des für den Kreis Birkenfeld zuständigen Gesundheitsamts zu werfen, dessen personell deutlich aufgestocktes Corona-Lagezentrum seit Anfang November in der Messe Idar-Oberstein (MIO) stationiert ist.

Lesezeit: 5 Minuten
Wie ernst dabei von den Verantwortlichen vor allem das sensible Thema Datenschutz genommen wird, zeigte sich nach einem ausführlichen Vorgespräch in der Caféteria. Erst auf Nachfrage und mit etwas Verzögerung wurde den NZ-Vertretern erlaubt, sich in der Halle, in der die in der Spitze rund 50 Mitarbeiter beschäftigt sind, einen ...
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Land stellt neue Quarantäneregeln auf

Nach einer aktuellen Entscheidung des Ministerrats vom Dienstag gelten seit Mittwoch in Rheinland-Pfalz neue, vorerst bis 15. Januar befristete Regeln für die Quarantäne, die sich nun auch auf die Abläufe im Gesundheitsamt Idar-Oberstein auswirken und alle für den Infektionsschutz zuständigen Behörden im Land entlasten sollen. Demnach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, sofort und ohne weitere Anordnung selbstständig in häusliche Quarantäne begeben.

Dazu ist nicht mehr wie bisher eine Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes nötig. Gleiches gilt für Covid-19-Kontaktverdächtige oder Hausstandangehörige einer positiv getesteten Person, also Menschen, die mit Betroffenen in einer Wohngemeinschaft zusammenleben. Die Gesundheitsämter nehmen zudem die Einstufung vor, ob es sich bei Betroffenen um Kontaktpersonen der Kategorie eins oder um Personen des sogenannten Schul- oder Kitaclusters handelt. Auch diese Menschen müssen sich danach in häusliche Absonderung begeben. Die Dauer der Quarantäne endet im Regelfall frühestens nach zehn Tagen, teilt das Land mit. Mehr Informationen gibt es im Internet unter https://s.rlp.de/NzJ0j
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