37-Jähriger muss für vier Jahre und zehn Monate hinter Gitter und will schnell einen Entzug machen
Drogenhandel: Angeklagter verzichtet auf Revision
Justitia-Statue
Eine Bronzeplastik der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild
picture alliance/dpa/Symbolbild. dpa

Idar-Oberstein/Bad Kreuznach. Der Vorsitzende des Schöffengerichts am Landgericht, Richter Folkmar Broszukat, hatte seine Rechtsmittelbelehrung noch nicht beendet, als ihm auffiel, dass für den Angeklagten die Entscheidung bereits feststand: Er verzichtete auf eine Revision und damit auf die Möglichkeit, dass ein anderes Gericht das gerade verlesene Urteil überprüft.

Lesezeit 3 Minuten
Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Axel Balzer, erklärte im Gespräch mit der NZ die Hintergründe: Der 37-Jährige will einen Drogenentzug im Maßregelvollzug machen. Eine Revision würde den Beginn der Therapie um mehrere Monate verzögern – und das wollte der Angeklagte offenbar nicht.

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