Eine Bronzeplastik der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia.Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild
Der Vorsitzende des Schöffengerichts am Landgericht, Richter Folkmar Broszukat, hatte seine Rechtsmittelbelehrung noch nicht beendet, als ihm auffiel, dass für den Angeklagten die Entscheidung bereits feststand: Er verzichtete auf eine Revision und damit auf die Möglichkeit, dass ein anderes Gericht das gerade verlesene Urteil überprüft.
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Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Axel Balzer, erklärte im Gespräch mit der NZ die Hintergründe: Der 37-Jährige will einen Drogenentzug im Maßregelvollzug machen. Eine Revision würde den Beginn der Therapie um mehrere Monate verzögern – und das wollte der Angeklagte offenbar nicht. Mindestens zwei Jahre wird er im geschlossenen Maßregelvollzug bleiben, vielleicht ...
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