Westnetz AG betont: Kabelhochführungsmast wurde so weit wie möglich vom Haus entfernt aufgestellt
Nach Auskunft der OIE-Unternehmenskommunikation hat die Westnetz AG den Anlieger des Grundstücks in Hoppstädten, also Michael Rothfuchs, frühzeitig über die geplante Errichtung der Trafostation informiert. Ursprünglich war diese Installation bereits im Dezember des vergangenen Jahres geplant gewesen. Durch Lieferverzögerungen seitens des Herstellers habe sich dies verzögert.
Nun sei der Bau aber kürzlich umgesetzt worden, informiert OIE-Pressesprecherin Jutta d'Orazio. Sie ergänzt: „Der festgelegte Standort der neuen Transformatorenstation mit dem dazugehörigen Kabelhochführungsmast ist aus technischer Sicht als zentraler Einspeisepunkt am geeignetsten. Als Netzbetreiber ist Westnetz angehalten, die gesetzlichen Vorgaben sowie die maßgeblichen technischen Richtlinien und Normen umzusetzen. Zudem weisen wir beispielhaft auf die konsequente Einhaltung der Verordnung über elektromagnetische Felder nach Paragraf 26 Bundesimmissionsschutzgesetz hin. Der von dem Anwohner beschriebene Wunschabstand von fünf Metern muss hier nicht zwingend eingehalten werden, da es sich um eine genehmigungsfreie Maßnahme unter 50 Kubikmeter umbauten Raumes handelt. Dies ist auch leider aufgrund der Grundstücksgröße hier nicht machbar“, erklärt d'Orazio. Mit Rothfuchs, der mit der Umsetzung des Projekts nicht einverstanden gewesen sei, war Westnetz im Austausch. Dabei wurde dem Anwohner zugesagt, die Abstände zum Haus soweit technisch möglich zu gestalten. Ebenso wurde er seitens Westnetz darüber informiert, dass der Kabelhochführungsmast auf dem gleichen Gelände errichtet wird. Dieser wurde dann trotz baulichem Mehraufwand auf der anderen Seite der Station platziert, um den Abstand zum Haus zu vergrößern. Eine Beschwerde, die an die Ortsgemeinde gerichtet war, ging Westnetz ebenfalls mit gleicher Post als Durchschrift zu. Sie wurde analog zu den vorherigen Ausführungen beantwortet. Weitere Gesprächsbereitschaft wurde dem Anwohner signalisiert. Ein Vor-Ort-Termin mit dem Anwohner gemeinsam hat danach stattgefunden“, heißt es seitens der OIE.