Wird Sarahs Tod zur unendlichen Geschichte? Einiges deutet darauf hin. Seit dem 5. Februar läuft der nunmehr dritte Prozess zu diesem spektakulären Fall am Landgericht Neubrandenburg: erneut hinter verschlossenen Türen. Richter Henning Kolf begründete den Ausschluss der Öffentlichkeit am ersten Prozesstag damit, dass es um eine dauerhafte Unterbringung des 53 Jahre alten Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus gehe. Allerdings: Das Urteil soll öffentlich verkündet werden.