Das sagt der Landeswahlleiter
Der Landeswahlleiter wie auch das Innenministerium seien sich der Auswirkungen bewusst, weshalb beide in der Vergangenheit mehrfach in Berlin Vorschläge unterbreitet hätten, von dieser Verpflichtung abzuweichen, um die Urnen- und Briefwahl nur von einem Wahlvorstand auszuzählen. „Der Bundesgesetzgeber hat sich dem zu unserem großen Bedauern verschlossen. Die Landeswahlleitung bedauert, dass durch die neue bundesgesetzliche Regelung bekannte Strukturen möglicherweise aufgegeben werden müssen.Wir befürchten, dass eine Zusammenlegung von Urnen am Wahlabend ... zu nicht unerheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Ergebnisermittlung und Übertragung führt.“