Kreis Birkenfeld

Corona im Nationalparkplandkreis: Gesundheitsamt beklagt mangelnde Quarantänedisziplin

In den vergangenen Tagen haben sich beim Gesundheitsamt Idar-Oberstein Meldungen über Quarantäneverstöße gehäuft. Nachdem die Infektionszahlen kurz vor den Sommerferien wieder deutlich gestiegen sind, gibt es immer mehr Probleme bei den Abstrichen von Kontaktpersonen. Auch häufen sich die Fälle von Quarantäneverstößen. Die Verwaltung kündigt nun stärkere Kontrollen an.

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„Von den abzustreichenden Personen sind (Stand Mittwoch) 15 nicht erschienen beziehungsweise wurden nicht angetroffen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Die mobilen Teams bekommen immer öfter zu hören: „Das Kind ist mit den Eltern einkaufen“, „der Vater ist mit dem Kind im Türkeiurlaub“ oder ähnliches. „Auch wurde ein Kind angetroffen, das aus dem Nachbarhaus vom Spielen kam.“ Zudem erreichen die Kreisverwaltung vermehrt Anzeigen von Bürgern und der Polizei, dass sich in Quarantäne befindliche Personen im Freien aufhalten, umherlaufen oder einkaufen gehen. „Vermutlich sind auch einige Personen und Familien trotz Quarantäneanordnung in Urlaub gefahren und wurden aus diesem Grunde von den Ermittlern nicht erreicht“, so das Gesundheitsamt weiter. „Die beliebteste Ausrede ist, dass sie nicht vom Gesundheitsamt angerufen und in Quarantäne gesetzt wurden“, so eine Sprecherin der Kreisverwaltung.

Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig: „Enge Kontaktpersonen müssen sich unverzüglich nach der Mitteilung durch das zuständige Gesundheitsamt über die Einstufung nach Paragraf 1 Absatz 5 oder nach Kenntniserlangung in sonstiger Weise in Absonderung begeben und sich einer Testung mittels eines PCR-Tests unterziehen“, heißt es in Paragraf 3 der „Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen“ vom 10. April 2021.

Dieser Tatbestand sei erfüllt, weil alle Kinder bei den Testaktionen der vergangenen Tage durch die entsprechenden Einrichtung (Schulleiter, Klassenlehrer, Betreuer in Kita oder auch über andere Wege der Klassen- oder Gruppeninternen Kommunikation) informiert wurden, erläutert die Kreisverwaltung. Zudem gibt es eine „Informationspflicht der positiv getesteten Person“: In der Verordnung heißt es dazu unter Paragraf 5: „Positiv getestete Personen sollen unverzüglich alle Personen unterrichten, zu denen in den letzten zwei Tagen vor oder seit der Durchführung des Tests oder in den letzten zwei Tagen vor oder seit dem Beginn von typischen Symptomen, die dem Test vorausgegangen sind, ein enger persönlicher Kontakt bestand. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.“

Das zuständige Gesundheitsamt entscheidet danach über das weitere Vorgehen. Es ist bei seinen Ermittlungen dabei nicht an die zeitlichen Vorgaben nach Absatz 1 Satz 1 gebunden.

An den Regelungen zur Corona-Bekämpfung in Rheinland-Pfalz hat sich zudem nichts geändert: In Absonderung müssen unverzüglich und ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes

  • positiv getestete Personen,
  • Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person,
  • enge Kontaktpersonen,
  • Covid 19-Krankheitsverdächtige sowie alle
  • Personen, die aus Risikogebieten einreisen